Hessischer Bildungsserver / Kulturportal - für hessische Schulen

Informationen zu den künstlerischen Fächern in Zeiten der Corona-Pandemie

 

Kulturelle Bildung an Schulen ist gerade in Krisenzeiten ganz besonders wichtig. Wenn es möglich ist, sollten daher Bildende Kunst, Musik, Darstellendes Spiel und Literatur als Angebote in Schulen Schülerinnen und Schüler weiterhin auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Lebensbewältigung unterstützen.

 

  • Außerunterrichliche Angebote aller Kunstformen dürfen stattfinden

In beiden Fällen müssen die Hygienevorgaben beachtet werden - siehe im Folgenden unten sowie im Anhang 3!

 

Bei Fragen können Sie sich an Ihre zuständige regionale Fachberatung an Ihrem Staatlichen Schulamt wenden.

 

 Anhang 3 zum Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen

Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote während der Corona-Pandemie

Der Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen sieht zum 2. Juni 2020 vor, dass Musikunterricht und außerunterrichtliche musikalische Angebote in allen Schulformen und in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von bestimmten Schutzmaßnahmen erteilt werden dürfen.

Vorgaben und Empfehlungen

(1) In Ergänzung zum genannten Hygieneplan gilt:

 

  • Musikalische Tätigkeiten müssen kontaktfrei ausgeübt werden.
  • Ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen Personen ist einzuhalten.
  • Auf Chorgesang und die Nutzung von Blasinstrumenten muss zugunsten anderer musikalischer Unterrichtsformate verzichtet werden.
  • Es ist außerdem auf eine besonders gute Durchlüftung der Räumlichkeiten zu achten.
  • Freiluftaktivitäten sind aufgrund des permanenten Luftaustausches zu bevorzugen.
  • Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind insbesondere bei gemeinsam genutzten Instrumenten durchzuführen.
  • Warteschlangen sind zu vermeiden.

 

(2) Darüber hinaus wird empfohlen, die vielen digitalen musikalischen Angebote - wie beispielsweise des Klangkörpers des Hessischen Rundfunks - für den Unterricht zu nutzen.

 

(3) Schulleitungen können in Abstimmung mit der Musikfachkonferenz weitere Maß-nahmen beschließen.