Hessischer Bildungsserver / Kulturportal - für hessische Schulen

Wege und Ziele

 

Schulen, die die Zertifizierung als KulturSchule anstreben, wollen allen Schülerinnen und Schülern einen Zugang zu Kunst und Kultur, zur Teilhabe am kulturellen Leben eröffnen, indem sie Schulleben und Unterricht schrittweise nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch und strukturell verändern.

Darum arbeiten sie darauf hin,

  • ein Schulcurriculum „Kulturelle Praxis“ (im Zusammenspiel von Wahlangeboten und Regelunterricht) zu entwickeln. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern  in der Grundschule und in der weiterführenden Schule (in den Jahrgangsstufen 5 und 6) vielfältige Erfahrungen in allen Künsten zu sammeln, grundlegende Fähig- und Fertigkeiten in diesen zu entwickeln und ihre Begabungen zu entdecken. Die Schülerinnen und Schüler werden während der gesamten Schulzeit in der Spezialisierung in einer oder mehreren Künsten durch kontinuierliche Angebote unterstützt;
  • ästhetische Zugangsweisen und sinnlich-kreative Lernmethoden in allen Fächern (Sprachen,  Gesellschafts- und Naturwissenschaften etc.) zu entwickeln und zu praktizieren;
  • die Kooperation aller Lehrerinnen und Lehrer im Sinne der Verbindung des künstlerisches Aufgabenfeldes mit sprachlichen, naturwissenschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgabenfeldern zu fördern;
  • Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen schulischen, persönlichen und künstlerischen Entwicklung mit einem Portfolio zu begleiten.
  • die räumlichen Möglichkeiten, die sächliche Ausstattung und die zeitlichen Spielräume der Schule für Kulturelle Bildung und Praxis zu erweitern;
  • das kreative Potenzial von Kollegium und Elternschaft zur Entfaltung einer künstlerisch-kulturpädagogischen Lernkultur einzubeziehen;
  • die Zusammenarbeit mit externen Künstlinnen und Künstlern sowie Kulturinstitutionen auszubauen;
  • den Grad der Beteiligung der Schulgemeinde bei der Weiterentwicklung der Schule zu erhöhen und
  • mit allen KulturSchulen im „Netzwerk KulturSchulen“ aktiven Austausch zu pflegen.

Voraussetzungen für die Bewerbung zur Vorphase bzw. *Qualifizierungsphase:

  • Die Schule weist in einem künstlerischen Arbeitsfeld (Musik, Bildende Kunst und kreative Medienarbeit, Darstellende Künste - Theater und Tanz, Kreatives Schreiben) ein ausgeprägtes Profil vor.
  • Die Schulleitung benennt eine oder mehrere Lehrkräfte ihrer Schule (mehrjährige schulische Berufserfahrung) als KulturSchul-Beauftragte und betraut sie mit Deputatsstunden für Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben.
  • Die Schulleitung ist bereit, aus dem Schuldeputat  unterrichtswirksam Stunden für den Ausbau des künstlerischen Bereichs (künstlerisches Curriculum) zu nutzen.
  • Ein Schulkonferenzbeschluss sowie ein zustimmendes Votum der Schüler- und der Elternvertretung für die Bewerbung zur Qualifizierungsphase liegen vor.

Teilnehmende Schulen verpflichten sich zur Umsetzung der folgenden Punkte:

  • Das Konzept „KulturSchule“ wird als Teil des Schulprogramms organisatorisch und inhaltlich verankert.
  • Alle Mitglieder der Schulgemeinde werden in den Gestaltungsprozess zur KulturSchule aktiv und partizipativ eingebunden.
  • Die Schule engagiert sich für den Auf- bzw. Ausbau verbindlicher Kooperationen mit externen Kooperationspartnern (Künstlerinnen und Künstler, Kulturinstitutionen etc.).
  • Die Schulleitung fördert den Prozess zum Aufbau einer KulturSchule aktiv, indem sie
    • die inhaltliche Entwicklungsarbeit begleitet und diese durch organisatorische Maßnahmen (Räume/ Zeiten/ Stundenplan) ermöglicht,
    • Lehrkräfte als KulturSchulbeauftragte der Schule zur Wahrnehmung von Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben mit Stunden aus dem Schuldeputat versorgt,
    • regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den KulturSchulbeauftragten führt,
    • den Aufbau des künstlerischen Curriculums durch Stunden aus dem Schuldeputat unterstützt,
    • die Fortbildungsarbeit und die Kommunikation im Kollegium durch geeignete Strukturen (z.B. Kooperations- und Konferenzzeiten) fördert,
    • KulturSchulbeauftragte und Lehrkräfte (möglichst jeweils 2 - maximal 5 Personen) für zwei KulturSchul-Fachforen jährlich freistellt,
    • einen Pädagogischen Tag oder einen Studientag pro Jahr zum Schwerpunkt der kulturellen Schulentwicklung ausrichten lässt.

Die Schritte zur Umsetzung der KulturSchul-Ziele werden für die Projektleitung dokumentiert.