Entwicklung
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Programmaufbauphase 2005 bis 2010 Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen und die Bertelsmann Stiftung als kooperative Träger konzipierten die Projektaufbauphase und führten sie durch. Mithilfe qualifizierter Fortbildungen für die Musikfachkräfte wurden ganzheitliche und systemorientierte Entwicklungsprozesse initiiert. Die Projektaufbauphase verlief in 3 Staffeln. Ziel der Aufbauphase war es, durch ein innovatives Transferkonzept von Staffel zu Staffel nachhaltige Strukturen (Landeskoordination, regionale Verbünde, Zertifizierung, Fachtagung) in der hessischen Schullandschaft zu schaffen. Sie sollten die Verstetigung der Entwicklungsarbeit ermöglichen und gleichzeitig weiteren hessischen Grundschulen die Möglichkeit bieten, sich zu einer Musikalischen Grundschule zu entwickeln.
Regelphase des Programms ab Februar 2011 Weitere fünf Nachrückerstaffeln wurden implementiert. Derzeit sind 110 Schulen als Musikalische Grundschule zertifiziert. Im Jahr 2025 feierte das Programm sein 20jähriges Bestehen. Die Musikalische Grundschule bildet die Grundlage aller kulturellen Bildungsangebote im HMKB und war Vorbild für die Entwicklung weiterer Formate. Von Hessen ausgehend hat sich die Musikalische Grundschule mittlerweile in sechs weiteren Bundesländern etabliert.
Einstieg von Schulen und Zertifizierung Termine und Kriterien zum Neueinstieg ins Landesprogramm MUGS werden im Amtsblatt ausgeschrieben. Nach erfolgreicher Bewerbung werden die ausgewählten Schulen als „Musikalische Grundschule in Entwicklung” in das Programm aufgenommen. Sie durchlaufen eine zweijährige Entwicklungszeit, die durch verpflichtende Fortbildungen begleitet wird. Anschließend können sie einen Antrag auf Erstzertifizierung stellen. Grundlage der Zertifizierung ist die Darstellung des erreichten Standes, verbunden mit der Erstellung eines individuellen Entwicklungsplanes, der die zu verfolgenden Ziele und Arbeitsschritte enthält. Vor dem Hintergrund einheitlicher Kriterien wird deren Umsetzung evaluiert. Das Zertifikat ist vier Jahre lang gültig. Anschließend kann ein Antrag auf Folgezertifizierung gestellt werden. |