Hessischer Bildungsserver / Kulturportal - für hessische Schulen

Anerkennung

Kulturgeld für KulturSchulen

Im Rahmen des Schulentwicklungsprogramms KulturSchule Hessen vergibt das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) Kulturgeld zur Förderung kultur-ästhetischer Angebote.
Dieses von der Crespo Foundation Frankfurt zur Verfügung gestellte Kulturgeld dient den Schulfördervereinen bei der Umsetzung ihrer gemeinnützigen Aufgabe im Bereich der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages.

Im Rahmen des Antragsverfahrens haben Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten.

Damit Ihnen die Zuwendung für Ihr Vorhaben zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann, füllen Sie bitte das Online-Formular "Anerkennungserklärung" bis zu dem im Zuwendungsbescheid genannten Termin aus.

Damit anerkennen Sie auch die geltenden Nebenbestimmungen ANBest-P (ab 02.08.2023) sowie die Bewilligungsbedingungen.

Sofern Sie sich gemäß Nr. 7.1 Satz 2 VV zu § 44 LHO des Zuwendungsbescheides bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe desselben schriftlich mit dem Inhalt einverstanden erklären und auf die Einlegung von Rechtsbehelfen verzichten, wird der Zuwendungsbescheid mit Eingang der Erklärung im HMKB Büro Kulturelle Bildung bestandskräftig, sodass die Zuwendung ab diesem Zeitpunkt ausgezahlt werden kann.

Die Bestandskraft tritt grundsätzlich mit Ablauf eines Monats nach seiner Bekanntgabe ein, wenn der Bescheid nicht mit Rechtsbehelfen angefochten wurde.

 

Momentan sind keine Eingaben in diesem Formular möglich. Wenden Sie sich bitte an die Kontaktperson, die in der Fußzeile angegeben ist.

Ergänzende Hinweise zum Datenschutz (Art. 13 DSGVO)

Wahrung der Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Zuwendungsverfahrens

Im Rahmen der Online-Antragstellung, der Online-Anerkennung und des Online-Sachberichts sowie des Verwendungsnachweises werden der Name und die Kontaktdaten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse) des Zuwendungsempfängers sowie der Verantwortlichen in der Schule, die an der Erfüllung der gemeinützigen Aufgabe des Zuwendungsempfängers im Bereich der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags mitwirken, für die Bearbeitung, Bewilligung und Auszahlung der beantragten Zuwendung benötigt (Art. 13 DSGVO Abs. 1 lit. a und c).

Die Verarbeitung dient der Erfüllung eines Zuwendungsbescheids, der auf Antrag des Zuwendungsempfängers ergeht (Artikel 6 Absatz 1 lit.  b).
Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben (Artikel 13 Absatz 1 lit. f).
Die erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens zum angegebenen Stichtag für die Antragstellung im Haushaltsjahr der Antragstellung aus der Online-Datenbank gelöscht (Artikel 13 Absatz 2 lit. a).